Lenkungszuweisung

Lenkungszuweisung
Geldzuweisung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, die mit bestimmten (Empfangs-, Verwendungs-, Eigenbeteiligungs-)Auflagen verbunden ist, um die politischen (Ausgaben-)Entscheidungen der Zuweisungsempfänger zu beeinflussen.
- Als Rechtfertigung werden von den Zuweisungsgebern bessere Sachkenntnis bzw. höherer Informationsstand, das Bemühen um die Meritorisierung bestimmter Aufgaben und die Notwendigkeit, (regionale) externe Effekte der von den Zuweisungsempfängern erfüllten Aufgaben internalisieren zu müssen ( Internalisierung externer Effekte), angeführt.
- Vgl. auch  Zweckzuweisung,  Finanzzuweisung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zweckzuweisung — ⇡ Lenkungszuweisung, die nur für bestimmte vom Zweckzuweisungsgeber festgelegte Zwecke gewährt werden. Z. werden von den Ländern an die Gemeinden (kommunaler Finanzausgleich) und vom Bund an die Länder (⇡ Finanzhilfe, ⇡ Gemeinschaftsaufgaben)… …   Lexikon der Economics

  • Finanzhilfe — ⇡ Ausgleichszuweisung oder ⇡ Lenkungszuweisung, die der Bund den Ländern gewähren kann: (1) Für bes. bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände), (2) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts …   Lexikon der Economics

  • Zuweisung — zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, v.a. ⇡ Gebietskörperschaften, übertragene Finanzmittel. Z. erfolgen v.a. im Rahmen des ⇡ kommunalen Finanzausgleichs (zwischen Ländern und ihren Gemeinden/Gemeindeverbänden) und im Rahmen des ⇡… …   Lexikon der Economics

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